Die österreichischen Notare, denen staatliche Autorität übertragen wird, um öffentliche Urkunden zu errichten, sind Träger eines öffentlichen Amtes in Österreich. Sie stellen dabei die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher. Sie sind vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießen öffentlichen Glauben. Ein Notar berücksichtiget nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So können sie eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung erstellen.

Notare genießen aufgrund ihrer Unparteilichkeit und Unabhängigkeit eine besondere Vertrauensstellung in der Bevölkerung. Der Staat bestellt sie und führt sie in ihr öffentliches Amt ein, damit sie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen öffentliche Urkunden über Rechtserklärungen, Rechtsgeschäfte und rechtserhebliche Tatsachen aufnehmen und ausfertigen können. Diese Tätigkeiten dienen maßgeblich der Entlastung der Gerichte. In dieser Eigenschaft als öffentliche Urkundspersonen können sie Notariatsakte errichten und notarielle Beurkundungen – die Beurkundung von Beratungen und Beschlüssen, die Vornahme von Beglaubigungen usw. – vornehmen. Diesbezüglich ist insbesondere darauf zu verweisen, dass Notare umfangreiche Tätigkeiten im Bereich des Gesellschaftsrechts wahrnehmen: seien es Gründungen von Personen- oder Kapitalgesellschaften, die Verfassung von Gesellschaftsverträgen oder auch die Errichtung von Stiftungen. Dem Notar steht aber auch das Recht zu, Privaturkunden zu verfassen, Parteien außerbehördlich, vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten zu vertreten. Als weiterer Schwerpunkt ist die Errichtung von Kaufverträgen, Wohnungseigentumsverträgen und sonstigen Privaturkunden zu nennen. Hier wird ihnen ihr Notar mit seiner ausgewiesenen Expertise gerne unterstützend zur Seite stehen.